Im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen
· Wohnungseigentumsgesetz
· Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
· Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
übernehmen wir die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Dabei sind wir über das rechtliche Maß hinaus immerzu bestrebt, in absoluter Neutralität und Moderation der verschiedensten Interessen, Ihre Eigentümergemeinschaft wertsichernd und werterhöhend zu verwalten. In enger, individuell abstimmbarer, Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat, übernehmen wir alle gängigen Aufgaben:
Zu den kaufmännischen Aufgaben gehören unter anderem die Erstellung von individuell abgestimmten Wirtschaftsplänen sowie die jährliche Hausgeldabrechnung im Rahmen einer Eigentümerversammlung. Eine objektbezogene Buchhaltung bildet die Grundlage der soliden Verwaltung.
Die Wahrnehmung zur Beauftragung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufträgen bildet ebenso wie die kontinuierliche Überwachung der Objekte, ggf. durch Objektrundgänge, einen wichtigen Part der technischen Objektverwaltung. Darüber hinaus gilt die Überwachung der Verkehrssicherungspflichten inkl. TÜV-Protokollen, Brandschutz oder weitere technischer Verordnungen (z. B. Aufzug, Heizanlagen) zum Aufgabengebiet.
Die rechtliche Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen und Verordnungen (WEG, BGB, Landesbauverordnung, Heizkostenverordnung) gehören genauso zum Portfolio, wie der Abschluss von Verträgen (z. B. Wartungsverträge, Versicherungsverträge) und die Vertretung im Beisein von Anwälten bei Gericht.
(Durch die Immobilienverwaltung Jendrossek erfolgt keine Rechtsberatung, sondern ausschließlich die Ausführung der Verwalteraufgaben nach § 27, 28 WEG)
Die tägliche Serviceleistung orientiert sich an den Bedürfnissen der Eigentümer und Mieter der Immobilien. Die Aufrechterhaltung der Korrespondenz mit allen Beteiligten im Umfeld der Immobilie garantiert die Zufriedenheit der Nutzer und Bewohner.